Kosten und Abrechnung
Osteopathie
Selbstzahler
Für eine osteopathische Behandlung von 50-60 Minuten berechne ich für Selbstzahler/gesetzlich Versicherte einen Festbetrag von 100,00 €.
Für Säuglinge und Kinder berechne ich 65,00 – 100,00 €, je nach Zeitaufwand.
Privatversicherte und Zusatzversicherte
Die privaten Kassen und Zusatzversicherungen erkennen die Osteopathie gewöhnlich als Behandlungsmethode an und übernehmen die Kosten ganz oder teilweise. Hier rechne ich die Höchstsätze nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über die Erstattungshöhe. Diese ist abhängig von Ihren jeweiligen Vertragsbedingungen.
Als Heilpraktikerin benötige ich dafür kein ärztliches Rezept.
Gesetzliche Kassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten für Osteopathie, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Kasse oder über untenstehenden Link über Ihre Erstattungsmöglichkeiten. Dafür benötigen sie ein Privatrezept oder eine Bescheinigung von einem Arzt mit Kassenzulassung. Dieses reichen Sie nach Vorleistung zusammen mit der Rechnung bei ihrer Krankenkasse ein und bekommen direkt von dieser die Rückerstattung.
Terminabsage
Da ich meine Praxis als Terminpraxis führe, reserviere ich Termine speziell für Sie. Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie daher, mir mindestens 24 Stunden vorab telefonisch abzusagen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigeren Absage oder Nichterscheinen ein Ausfallhonorar in voller Höhe meines Stundensatzes in Rechnung stelle.